ESG-Informationen
Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)
Ich verfolge derzeit keine eigene Nachhaltigkeitsstrategie. Ich beobachte jedoch die weitere Entwicklung und werde zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen.
Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Art. 4 Offenlegungsverordnung)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit bin ich jedoch nicht verantwortlich.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Offenlegungsverordnung)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.